Vermittlerrecht

Wir beraten und vertreten auch Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.

Versicherungsvertreter unterstützen wir, soweit sie angestellt sind, im Arbeitsrecht (es besteht Bürogemeinschaft mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw., soweit sie selbständig sind, im Handelsvertreterrecht (auch Geltendmachen des Ausgleichsanspruches gem. § 89 b HGB).

Versicherungsmakler beraten und vertreten wir in allen relevanten Fragen des Maklerrechts.

Der diesbezügliche Arbeitsbereich ist weit gefächert.

Oft geht es um die Durchsetzung von Courtage- und Provisionsansprüchen, die Beratung bei der Vertragsgestaltung oder um die Vertretung in Statusfragen (Kündigung des Vertretervertrages, Gewerbeerlaubnis, Einträge bei der AVAD). Des Weiteren befassen wir uns mit der Abwehr von Ansprüchen wegen behaupteter Beratungsfehler, einschließlich möglicher Deckungsfragen gegenüber Ihrem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer. Im Verhältnis zur eigenen Gesellschaft stellen sich gelegentlich Fragen der Haftungsübernahme, der Haftungsfreistellung bzw. eines Regressverzichtes.

Wir unterstützen Sie bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Wechsel des Produktgebers bzw. auf dem Weg in die Selbständigkeit als Makler. Besteht keine vertragliche Wettbewerbsvereinbarung, wird oft mit harten Bandagen um die Mitnahme von Kunden gestritten.

Wir begleiten Sie auch bei der Veräußerung Ihres Bestands.

Im Krisenfall übernehmen wir Ihre Vertretung vor dem Strafgericht.

Schließlich beraten wir Sie in Fragen des Wettbewerbsrechts.

Bei unserer Mandatierung können Sie davon ausgehen, dass wir rechtlich auf dem neuesten Stand sind. Dies ist im Bereich der Versicherungsvermittlung besonders elementar, weil dieses Rechtsgebiet insbesondere auch wegen immer neuer europäischer Vorgaben einem ständigen Wandel unterliegt.