Versicherungsrecht für Selbständige und Unternehmen

Auch für Selbständige und die Verantwortlichen in einem Unternehmen lohnt es sich, sich im Schadenfall rechtzeitig sachkundige Unterstützung zu sichern. Fehlgeschlagene Versicherungsregulierungen können den Bestand von Betrieben und Unternehmen gefährden, jedenfalls aber zu hohen wirtschaftlichen Belastungen führen. Helfen kann regelmäßig ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht, der auch im industriellen, gewerblichen bzw. freiberuflichen Bereich tätig ist.

Im Geschäft mit gewerblichen und industriellen Risiken werden viele Regulierungen diskret und (am Ende) einvernehmlich durchgeführt, da normalerweise die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Versicherer nicht aufs Spiel gesetzt werden sollen. Es wird regelmäßig hart verhandelt (man sollte seine Rechte kennen) aber typischerweise nicht vor Gericht gestritten. Urteile, die dann veröffentlicht werden könnten, sind daher – im Gegensatz zum Privatkundengeschäft - selten. Die maßgeblichen Rechtsfragen werden von den Akteuren und ihren Interessenvertretern eher intern als coram publico diskutiert.

Klassische Eigenschadenversicherungen sind auch im gewerblichen und industriellen Bereich z.B. die Gebäude- und die Inhaltsversicherung (Betriebseinrichtung) jeweils mit Betriebsunterbrechungsversicherung.

Es gelten die Grundsätze der Sachversicherung:

  • Was ist versichert?
  • Besteht Versicherungsschutz in ausreichender Höhe (Unterversicherung)?
  • Ist der Versicherungsfall durch ein versichertes Risiko herbeigeführt worden?
  • Gibt es Gründe, die einer Leistung entgegenstehen könnten (grobe Fahrlässigkeit, Gefahrerhöhung, Obliegenheitsverletzung, Ausschluss)?
  • Wie muss vorgegangen werden, um die volle Versicherungsleistung zu realisieren?

Eine moderne Ausprägung einer solchen Eigenschadenversicherung ist die sog. Cyber-Police, die den Versicherungsnehmer insbesondere gegen Datenverlust versichert (Viren, Hackerangriff u.ä.).

Bei der Fremdschadenversicherung gibt es die verschiedenen Arten von Haftpflichtversicherungen (Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht, IT-Haftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, D & O (Managerhaftpflicht) etc.). Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Haftpflichtversicherungsrechtes sowie branchenspezifische Besonderheiten.

Darüber hinaus gibt es zahllose Spezialpolicen für die Industrie, den Bau, den Handel, für Ingenieurbüros und die Wissenschaft.

Neben den reinen Eigen- und Fremdschadenversicherungen und den unterschiedlichsten Spezial- und Nischenprodukten gibt es auf dem modernen Versicherungsmarkt zunehmend Mischprodukte, die Elemente der verschiedenen klassischen Produkte kombinieren. Es wird vom Versicherer in vielen Fällen auch nicht mehr nur eine Versicherungsleistung in Form von Geld versprochen. Teilweise werden für den Schadenfall Assistanceleistungen vereinbart sowie Maßnahmen der Beweissicherung und der Schadenminderung bis hin zur Erfüllung von Anzeigepflichten, Abgabe von Presseerklärungen u.ä..

Bei einem Versicherungsschaden in einem dieser Bereiche stünden wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.